Der Europäische Sozialfonds (ESF) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

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Seit 1992 gibt es ein eigenes ESF-Programm für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Seitdem profitieren jährlich etwa 2.000 Menschen direkt oder indirekt von den Angeboten, die der ESF mitfinanziert. Er schafft Arbeitsplätze und unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung. Seit seiner Gründung 1957 trägt er dazu bei, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und berufliche Perspektiven für alle zu schaffen. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines operationellen Programms eine eigene Strategie. Dies garantiert, dass die eigentlichen ESF+-Projekte auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet sind.

Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus den folgenden Bereichen können Projekte einreichen:

  • Beschäftigung
  • soziale Integration
  • Bildung

Erfahren Sie hier, was der ESF genau ist, was er finanziert und welche Schwerpunkte das aktuelle Programm legt.

Wie funktioniert der ESF und wie kann ich eine Förderung erhalten?

Ein ESF+-Projekt dauert bis zu 36 Monate. Der ESF+ fördert die Personalkosten eines Projektes und zahlt eine Funktionskostenpauschale aus. Dabei übernehmen in der Regel der ESF und die Deutschsprachige Gemeinschaft jeweils 50 Prozent der Kosten. Erwirtschaftet das Projekt eventuelle Einnahmen, werden diese von der Fördersumme abgezogen.

Der ESF+ dient nicht dazu, bedeutende Infrastrukturkosten zu finanzieren. Die ESF+-Projekte können auch regionen- oder grenzüberschreitend sein, solange sie zum Ziel einer Maßnahme beitragen.

Interessierte können Anträge zur Förderung zweimal jährlich nach Aufruf bei der ESF-Verwaltungsbehörde stellen. Dort erhalten sie auch neben dem ESF+-Verwaltungshandbuch 2021-2027 weitere Hilfestellungen. Das ESF+-Verwaltungshandbuch finden Sie unter "Mehr zum Thema". 

Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Sie stellen vielmehr die Zielgruppe des ESF+ dar: Sie können an ESF+-Projekten wie beispielweise Weiterbildungen für den beruflichen (Wieder-)Einstieg teilnehmen. Solche Angebote würden ohne den ESF+ nicht stattfinden oder wären sehr teuer und daher für viele nicht nutzbar.

Ein Begleitausschuss überwacht das ESF+-Programm. Dieser Begleitausschuss beobachtet die Entwicklung des Programms und trägt Entscheidungen mit. Zudem hat er gewisse Befugnisse. Weitere Infos dazu erhalten Sie im Downloadbereich.

Programmphase 2021-2027: Schwerpunkte und Budget

Da jede Region ihre eigene Strategie für ein operationelles ESF-Programm entwickeln kann, hat auch die Deutschsprachige Gemeinschaft ein eigenes Programm bei der EU-Kommission beantragt. Es beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  1. Zugang zu Beschäftigung: Unterstützung einer abhängigen und/oder selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, z. B. in Form von Berufsorientierung für Ausbildungs- und Arbeitsuchende zur Verbesserung des Übergangs zwischen Schule, Ausbildung und Beruf sowie Förderung von Unternehmergeist zur Vorbeugung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
  2. Aktive Inklusion: niedrigschwellige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, auch Förderung von Sprach- sowie sozial-beruflichen Kompetenzen oder Beratung und Begleitung für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen zur systematischen Wiedereingliederung in die Arbeitswelt
  3. Lebenslanges Lernen: flexible Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, um neuen Anforderungen einer digitalen und grünen Arbeitswelt gerecht zu werden, und Verbesserung des Zugangs von Erwerbspersonen zu einer Bandbreite von Qualifizierungen im In- und Ausland

Damit greift das ESF+-Programm einerseits Strategien auf europäischer Ebene auf wie die europäische Säule sozialer Rechte. Zudem kann die Umsetzung von Vorhaben mit ESF+-Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Leitbilds „Ostbelgien leben 2040“ leisten. Dieses dient als Navigationshilfe und Richtungsweiser und bietet Orientierung und Sicherheit für eine resiliente Zukunftsgestaltung.

Mittelzuweisung zu Schwerpunkten
 

Budget

Für die neue Programmperiode 2021-2027 erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft rund zehn Millionen Euro an ESF+-Fördermitteln. Hinzu kommt der gleiche Betrag als Kofinanzierung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, sodass insgesamt rund 20 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung stehen.

Beispiele für ESF-Projekte in Ostbelgien

In vergangenen Programmlaufzeiten hat der ESF zahlreiche Projekte unterstützt, beispielsweise:

  • Sprachkurse
  • Ausbildungen zu Familien- und Seniorenhelfern
  • im Bau- und Gastronomiegewerbe
  • in Holz- und Metallverarbeitungstechniken (für Jugendliche)
  • im Gartenbau (für Jugendliche)
  • Ausbildungen zur Integration von Menschen mit Behinderung
  • Wiedereinstieg in den Beruf
  • Ausbildungszentren des Arbeitsamtes
  • Beratungsleistungen zur Existenzgründung
  • Arbeitsmarktstudien

Eine Liste mit weiteren Projekten finden Sie als Download weiter unten.

Bewertungsberichte des ESF

Die Verwaltungsbehörde berichtet der Europäischen Kommission und dem Begleitausschuss des Programms jährlich über ihre Arbeiten. Externe Forschungseinrichtungen erstellen jährliche Bewertungsberichte, um zu prüfen, ob die ESF-Maßnahmen relevant, kohärent wirksam und effizient sind.

Weitere Infos sowie die alten Berichte finden Sie über den weiterführenden Link.

Sie möchten an einem Projekt teilnehmen?

Teilnahme an Projekten

Sie interessieren sich für ein konkretes Projekt und wollen mehr über dieses herausfinden? Die Projekte finden Sie im Downloadbereich.

Projektantrag stellen und Projektträger werden

Sie möchten sich über das Verfahren zur Antragstellung für neue Projekte informieren? Dann kontaktieren Sie die Ansprechperson im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zusätzliche Hintergrundinformationen zum Europäischen Sozialfonds finden Sie auch auf der offiziellen Internetseite der EU-Kommission in den weiterführenden Links.

Förderung von Berufsausbildungen durch das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) bietet zusätzlich eine Förderung von Berufsausbildungen für Arbeitssuchende an. Bei dieser Förderung können Arbeitssuchende, die einer Berufsausbildung nachgehen, unter bestimmten Bedingungen sowohl eine Ausbildungsprämie als auch eine Fahrtkostenrückerstattung erhalten.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den weiterführenden Links.