Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Schutz Ihrer Privatsphäre

Wojciech Wiewiórowski Wojciech Wiewiórowski

 

Aufgabe
Schutz persönlicher Daten, wenn die EU-Institutionen damit arbeiten
Sitz
Brüssel

 

Allgemein

EU-Institutionen speichern und verarbeiten für bestimmte Tätigkeiten personenbezogene Informationen über Bürger und Einwohner der EU (elektronisch oder anders). Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) achtet auf den Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre der Menschen. Gleichzeitig soll er den EU-Institutionen bewährte Vorgehensweisen nahelegen. 

Aufgaben

Strenge europäische Vorgaben regeln die Nutzung personenbezogener Daten von Unionsbürgerinnen und -bürgern – zum Beispiel Name, Anschrift, Angaben zum Gesundheitszustand oder zum beruflichen Werdegang – durch die EU-Institutionen. Der Schutz dieser Daten stellt ein Grundrecht dar. Jede EU-Institution hat einen Datenschutzbeauftragten, der über die Einhaltung der Vorschriften wacht. Beispielsweise dürfen Daten nur aus ganz bestimmten und zulässigen Gründen verarbeitet werden.

Des Weiteren hat derjenige, dessen Daten verarbeitet werden, bestimmte einklagbare Rechte, wie etwa das auf Berichtigung der Daten. Aufgabe des EDSB ist es, die Datenschutzmaßnahmen und -regelungen der EU-Institutionen zu kontrollieren. Er sorgt dafür, dass sie höchsten Anforderungen genügen. Außerdem befasst sich der EDSB mit Beschwerden und führt Untersuchungen durch.

Zu seinen weiteren Aufgaben gehören:

  • die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung;
  • die Beratung in politischen und juristischen Fragen, die den Schutz der Privatsphäre betreffen;
  • die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

Funktionsweise

Das Tagesgeschäft des EDSB verteilt sich auf zwei Verwaltungseinheiten:

  • Die Mitarbeiter des Bereichs „Überwachung und Durchsetzung“ prüfen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die EU-Institutionen.
  • Die Mitarbeiter des Bereichs „Politik und Beratung“ beraten den Unionsgesetzgeber in Fragen des Datenschutzes auf verschiedenen Politikfeldern und im Zusammenhang mit neuen Rechtsvorschriften.

Darüber hinaus befasst sich der EDSB mit neuen Technologien, die für den Datenschutz relevant sein könnten. Wer meint, dass eine EU-Institution bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten seine Rechte verletzt hat, kann beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen. Ein entsprechendes Formular steht auf der Internetseite des EDSB zur Verfügung