Die Europäische Bürgerbeauftragte

Ihre Ansprechpartnerin für Beschwerden

Emily O'Reilly Emily O'Reilly

 

Aufgabe
Untersuchung von Fällen, in denen die Verwaltung versagt hat
Sitz
Straßburg

 

Allgemein

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über das Verwaltungshandeln der EU-Institutionen. Er erhält und prüft Beschwerden von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnort oder Sitz in einem Mitgliedstaat. 

Aufgaben

Das Europäische Parlament wählt den Bürgerbeauftragten für fünf Jahre. Eine Wiederernennung ist zulässig. Der Bürgerbeauftragte trägt dazu bei, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Institutionen aufzudecken, indem er Beschwerden entgegen nimmt und untersucht. Er geht also Fällen nach, in denen eine Institution etwas angeblich nicht richtig oder gar nicht getan hat.

Beispiele für solche Missstände:

  • ungerechte Behandlung,
  • Diskriminierung,
  • Machtmissbrauch,
  • Nichterteilung oder Verweigerung von Auskünften,
  • unnötige Verzögerungen,
  • fehlerhafte Verfahren.

Funktionsweise

Unionsbürger und Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat sowie in der EU niedergelassene Organisationen und Unternehmen können beim Bürgerbeauftragten Beschwerde einlegen. Der Bürgerbeauftragte befasst sich nur mit Beschwerden über Institutionen der EU, nicht mit solchen über nationale, regionale oder lokale Behörden oder Stellen.

Der Bürgerbeauftragte ist in seiner Tätigkeit vollkommen unabhängig und unparteilich. Er darf von keiner Regierung und keiner Organisation Weisungen anfordern oder annehmen. Häufig setzt der Bürgerbeauftragte einfach nur die betroffene Stelle über eine Beschwerde in Kenntnis, damit diese das Problem aus der Welt schafft. 

Wird die Angelegenheit bei seinen Untersuchungen nicht zufriedenstellend gelöst, versucht der Bürgerbeauftragte – soweit dies möglich ist –, eine gütliche Einigung zu erzielen. Falls dies nicht gelingt, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen zur Lösung des Problems unterbreiten. Sollte die betreffende Stelle seine Empfehlungen ablehnen, kann er dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen. Auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten findet sich ein praktischer Leitfaden, um eine Beschwerde einzureichen.