Ausschuss der Regionen

Die Stimme der Gebietskörperschaften

 

Aufgabe
Vertretung der Städte und Regionen Europas
Mitglieder
326 aus allen EU-Mitgliedstaaten
Sitz
Brüssel

 

Allgemein

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung. Er besteht aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europas. Er verleiht den Regionen Europas Gehör in den politischen Entscheidungsprozessen der EU. Der AdR überprüft auch, ob örtlichen Besonderheiten, Kompetenzen und Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Der Rat und die Kommission müssen den AdR in Angelegenheiten, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betreffen – zum Beispiel Regionalpolitik, Umweltschutz, Bildung und Verkehr – anhören.

Aufgaben

Die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften findet zu etwa 75% auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Da ist ein Mitspracherecht lokaler und regionaler Vertreter bei der Entwicklung neuer EU-Bestimmungen sinnvoll. Der AdR arbeitet für eine demokratischere und transparentere EU, indem er die gewählten Vertreter einbindet.  Die kennen die europäischen Bürger und ihre Anliegen vielleicht am besten.

Die Kommission und das Europäische Parlament müssen den AdR zu Gesetzesvorschlägen in Politikbereichen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar betreffen (zum Beispiel Zivilschutz, Klimawandel und Energie), konsultieren. Sobald dem AdR ein Legislativvorschlag vorliegt, erörtern ihn die Mitglieder in einer Vollsitzung. Gegebenenfalls nehmen sie ihn dann mit einfacher Mehrheit an und geben eine Stellungnahme ab.

Kommission und Parlament sind zwar nicht verpflichtet, dem Rat des AdR zu folgen, aber sie müssen den Ausschuss zumindest anhören. Der Ausschuss kann auch auf eigene Initiative Stellungnahmen zu aktuellen Fragen abgeben. 

Funktionsweise

Die Mitglieder des Ausschusses sind gewählte Kommunal- oder Regionalpolitiker, die die gesamte Bandbreite der Aktivitäten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in der EU repräsentieren. Es kann sich um Präsidenten einer Regionalregierung, Abgeordnete von Regionalparlamenten, Landräte oder Bürgermeister großer Städte handeln. Alle Mitglieder müssen in ihrem Herkunftsland ein politisches Amt bekleiden.

Die EU-Regierungen nominieren die Mitglieder. Sie sind in ihrer politischen Arbeit jedoch vollkommen unabhängig. Der Rat ernennt sie für fünf Jahre. Eine Wiederernennung ist zulässig. Den Präsidenten wählt der AdR aus den eigenen Reihen (für die Dauer von zweieinhalb Jahren).

Die Mitglieder des AdR leben und arbeiten in ihrer Heimatregion. Sie kommen fünf Mal jährlich zu Vollsitzungen in Brüssel zusammen. Dort legen sie die politischen Leitlinien des Ausschusses fest und nehmen Stellungnahmen an. Sechs Fachkommissionen, die sich aus AdR-Mitgliedern zusammensetzen und mit den verschiedenen Politikbereichen befassen, bereiten die Vollsitzungen vor:

  1. Fachkommission für Kohäsionspolitik (COT ER),
  2. Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS),
  3. Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE)
  4. Fachkommission für Bildung, Jugend, Kultur und Forschung (EDUC),
  5. Fachkommission für Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE),
  6. Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX),
  7. Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT).

Die Mitglieder des AdR unterteilen sich auch in nationale Delegationen, eine für jeden Mitgliedstaat. Darüber hinaus gibt es interregionale Gruppen zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie vier politische Gruppierungen. Parlamentspräsident, Karl Heinz Lambertz, vertritt die Deutschsprachige Gemeinschaft im Ausschuss der Regionen.