Rat der Europäischen Union

 

Aufgabe
entscheidet über politische Maßnahmen und erlässt Rechtsvorschriften
Mitglieder
ein Minister je Mitgliedstaat
Sitz
Brüssel und Luxemburg

 

Allgemein

Im Rat kommen die Minister der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Sie besprechen EU-Angelegenheiten, treffen Entscheidungen und verabschieden Rechtsvorschriften. Alle auf den Ratstagungen anwesenden Minister sind befugt, „für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln“.

Aufgaben

Der Rat ist ein zentrales Beschlussorgan der EU. An seinen Tagungen nimmt aus jedem Mitgliedstaat je ein Minister teil. Zweck dieser Tagungen ist es:

  • in Beratungen über Rechtsvorschriften eine Einigung zu erzielen
  • diese dann entsprechend zu ändern bzw. anzunehmen
  • die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu koordinieren oder die Außenpolitik der EU festzulegen. 

Wie die „Zusammensetzung“ einer Ratstagung aussieht, welche Minister also teilnehmen, richtet sich nach den Themen auf der Tagesordnung. Wenn zum Beispiel Umweltfragen im Mittelpunkt stehen, nehmen die Umweltminister der EU-Staaten an der Tagung teil. Sie werden dann als Rat „Umwelt“ bezeichnet. Andere Zusammensetzungen sind beispielsweise der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ und der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“.

Alle sechs Monate übernimmt ein anderer Mitgliedstaat den Vorsitz im Rat. Der Vorsitz im Rat und der im Europäischen Rat sind nicht deckungsgleich. Die Regierung, die den Ratsvorsitz innehat, muss die verschiedenen Ratstagungen organisieren und leiten. Damit die Ratsgeschäfte lückenlos verlaufen, arbeiten immer drei Vorsitzländer als Trio zusammen. Gemeinsam erstellen sie ein 18-Monate-Programm für die Arbeiten des Rates.

Alle Beratungen und Abstimmungen im Rat über Rechtsakte finden öffentlich statt. Sie können live auf der Website des Rates mitverfolgt werden.

Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt, im Namen ihrer Regierungen verbindlich zu handeln. Zugleich tragen sie die Verantwortung vor den gewählten Einrichtungen ihres Landes . Dadurch sind die Ratsentscheidungen demokratisch legitimiert.

Der Rat hat fünf zentrale Aufgaben:

  1. Er verabschiedet EU-Rechtsvorschriften, meist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
  2. Er koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten, zum Beispiel die Wirtschaftspolitik.
  3. Er entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU entsprechend den Vorgaben des Europäischen Rates.
  4. Er schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen.
  5. Er und das Europäische Parlament genehmigen den Haushaltsplan der EU.

Funktionsweise

Der Rat tagt in den folgenden zehn Zusammensetzungen:

Unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:

  • Auswärtige Angelegenheiten

Unter dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft ausübt:

  • Allgemeine Angelegenheiten
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Justiz und Inneres
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Generalsekretariat des Rates

Das Generalsekretariat des Rates unterstützt sowohl den Europäischen Rat und dessen Präsidenten als auch den Rat und seine wechselnden Präsidentschaften. Der Rat ernennt einen Generalsekretär, der es leitet.