Europa für Bürgerinnen und Bürger: Projekte der Zivilgesellschaft

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Reflektionen über die EU, ihre Werte, Herausforderungen und Zukunft

Organisationen ohne Erwerbszweck einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen

Partner aus min. drei EU-Mitgliedstaaten, Serbien, Montenegro, Kosovo oder der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Mögliche Partner: lokale und regionale Behörden oder Organisationen ohne Erwerbszweck einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen, Städtepartnerschaftsausschüsse und Netzwerke.

Mit dieser Maßnahme werden von transnationalen Partnerschaften durchgeführte Projekte unterstützt, bei denen Bürgerinnen und Bürger direkt eingebunden sind.
Ein zivilgesellschaftliches Projekt muss min. zwei der folgenden drei Aktivitäten beinhalten:

  1. Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Solidarität: Aktivitäten, die in der Lage sind, Diskussionen/ Kampagnen/ Aktionen zu den Themen von gemeinsamen Interesse im größeren Rahmen der Rechte und Pflichten der Unionsbürgerinnen und –bürger zu fördern und eine Verbindung zur europäischen politischen Agenda bzw. zum Entscheidungsprozess herzustellen.
  2. Einholen von Meinungen: Aktivitäten mit dem Ziel, die persönlichen Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern zu einem jährlich festzulegenden spezifischen Thema einzuholen; dabei sollte ein Bottom-up-Ansatz (einschließlich der Nutzung sozialer Netzwerke, Web-Seminaren usw.) und die Medienkompetenz gefördert werden.
  3. Freiwilligentätigkeit: Aktivitäten zur Förderung der Solidarität unter Unionsbürgerinnen und –bürger und darüber hinaus.

max. 18 Monate

maximaler EU-Zuschuss: 150.000 Euro (auf Basis von Pauschalsätzen)

Einreichfrist: 01.September Jahr "x" für Projekte, die zwischen dem 01.März Jahr "x+1" und dem 31.August.Jahr "x+1" beginnen.

Der Antrag sollte vor 12:00 Uhr (MEZ) eingereicht werden.

 

Die Fristen wiederholen sich jedes Jahr