Europäische Kommission

Wahrerin der gemeinsamen Interessen

 

Aufgabe
Exekutivorgan der EU, schlägt Rechtsvorschriften vor, überwacht Vereinbarungen und macht sich für die Union stark
Mitglieder
Kollegium von Kommissionsmitgliedern (eines pro Mitgliedstaat)
Sitz
Brüssel

 

Allgemein

Als politisch unabhängiges Organ vertritt und wahrt die Kommission die Interessen der EU insgesamt. In vielen Bereichen ist sie die treibende Kraft im institutionellen Gefüge der EU: Sie schlägt Rechtsvorschriften, Strategien und Aktionsprogramme vor. Sie trägt die Verantwortung für die Durchführung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates. Außer in Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vertritt sie die Union zudem nach außen.

Aufgaben

Die Europäische Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben:

  1. Sie unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
  2. Sie führt die EU-Politik durch und verwaltet den Haushalt.
  3. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts.
  4. Sie vertritt die Europäische Union in der Welt.

Funktionsweise

Der Präsident der Kommission entscheidet darüber, für welche Politikfelder die einzelnen

Kommissionsmitglieder verantwortlich sind. Er kann diese Zuständigkeiten während der Amtszeit der Kommission gegebenenfalls neu verteilen. Er kann ein Kommissionsmitglied außerdem zum Rücktritt auffordern.

Das Team der 27 Kommissionsmitglieder („Kollegium“) kommt einmal wöchentlich – meist mittwochs in Brüssel – zusammen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte erläutert das jeweils zuständige Kommissionsmitglied, bevor das gesamte Kollegium gemeinsam einen Beschluss dazu fasst.

Das Personal der Kommission arbeitet in Verwaltungseinheiten, die als „Generaldirektionen“ (GD) oder „Dienste“ (z. B. Juristischer Dienst) bezeichnet werden. Jede GD ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig, etwa für den Handel oder den Wettbewerb. Die Leitung übernimmt ein Generaldirektor. Dieser rechtfertigt sich gegenüber einem Kommissionsmitglied.

In der Praxis arbeiten die Generaldirektionen die Vorschläge für Rechtsakte aus. Offiziellen Status erlangen sie allerdings erst, nachdem das Kollegium sie gebilligt hat.

Ein Beispiel:

Nehmen wir einmal an, die Kommission sieht Bedarf für einen europäischen Rechtsakt, um die Verschmutzung europäischer Flüsse einzudämmen.

Die GD hält umfassend Rücksprache  mit Industrie und Landwirtschaft, Umweltministerien der Mitgliedstaaten und Umweltorganisationen. Danach arbeitet die GD Umwelt einen Vorschlag aus. Damit Einzelpersonen – entweder im eigenen Namen oder im Namen einer Organisation – ihre Meinung dazu äußern können, finden zu vielen Vorschlägen öffentliche Konsultationen statt.

Alle betroffenen Kommissionsabteilungen befassen sich mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt. Bei Bedarf werden Abänderungen vorgenommen. Anschließend prüft der  Juristische Dienst den Vorschlag.

Sobald der fertige Vorschlag vorliegt, setzt der Generalsekretär der Kommission ihn auf die Tagesordnung einer Kommissionssitzung. Auf dieser Sitzung erläutert das für Umweltfragen zuständige Kommissionsmitglied dem Kollegium, warum der Rechtsakt vorgeschlagen wurde. Kommt es in der anschließenden Aussprache zu einer Einigung, nimmt das Kollegium den Vorschlag an und leitet ihn zur Stellungnahme an den Rat und das Europäische Parlament weiter.

Bei Uneinigkeit im Kollegium kann der Präsident eine Abstimmung beantragen. Befürwortet die Mehrheit den Vorschlag, wird dieser angenommen. Sämtliche Kommissionsmitglieder tragen ihn mit.

Was ist die Kommission?

Der Begriff „Kommission“ wird in zwei Bedeutungen verwendet.

Erstens bezieht er sich auf das Kollegium von Frauen und Männern, die von den Mitgliedstaaten und vom Parlament ernannt werden, um das Organ zu leiten und Beschlüsse zu fassen.

Zweitens bezeichnet der Begriff „Kommission“ das Organ selbst und seine Bediensteten.

Informell werden die Mitglieder des Kollegiums als „Kommissare“ bezeichnet. Sie alle haben zuvor politische Ämter bekleidet, viele von ihnen als Minister. Als Mitglieder der Kommission handeln  sie jedoch im Interesse der gesamten Union. Sie dürfen keine Weisungen von nationalen Regierungen annehmen.

Die Kommission hat mehrere Vizepräsidenten, darunter den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, und dadurch auch eine direkte Verbindung zum Rat. Die Kommission legt dem Parlament gegenüber politisch Rechenschaft ab. Das Parlament kann der Kommission das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen. Die Kommission ist auf allen Tagungen des Parlaments vertreten, auf denen sie ihre Politik erläutern und begründen muss. Außerdem beantwortet sie regelmäßig die schriftlichen und mündlichen Anfragen der Parlamentarier.

Verwaltungsmitarbeiter, Experten, Übersetzer, Dolmetscher und Assistenzkräfte erledigen die laufende Arbeit der Kommission. Wie die Bediensteten der anderen EU-Einrichtungen auch stellt das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) die Beamten der Kommission ein.  

Die Bewerber stammen aus allen EU-Ländern. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen an offenen Einstellungsverfahren teil. Die Kommission hat etwa 33 000 Bedienstete. Diese Zahl mag hoch klingen, ist aber tatsächlich niedriger als der Personalstand der meisten mittelgroßen Städte in Europa.